| Nummer |
Stoff |
Anwendung nur zulässig |
| 1 |
2 |
3 |
| 1 |
Blausäure und Blausäure entwickelnde Verbindungen |
zur Begasung- 1.
in Mühlen und Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben und in Transportmitteln und -behältern gegen Vorratsschädlinge; - 2.
von Pflanzen in Vegetationsruhe; - 3.
in Gewächshäusern.
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| 2 |
Deiquat |
- 1.
-
zur Krautabtötung bei Kartoffeln;
- 2.
-
zur Abreifebeschleunigung- a)
bei Raps, Ackerbohnen und Futtererbsen; - b)
bei Leguminosen, Ölrettich, Lein und Phacelia, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind;
- 3.
-
zum Hopfenputzen, auch mit gleichzeitiger Unkrautbekämpfung; in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August
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| 3 |
Methylbromid (Monobrommethan) |
- 1.
-
zur Begasung in Mühlen, in Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben, in Vakuumkammern, in gasdichten Kleinsilos, in Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge;
- 2.
-
zur Bodenbehandlung außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten im Zierpflanzenbau, in Baumschulen, in Rebschulen und bei der Erzeugung von Pflanzkartoffeln in Zuchtgärten.
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| 4 |
Paraquat |
- 1.
-
zur Behandlung- a)
gegen Unkräuter und Deckfrüchte im Mais- und Zuckerrübenbau vor der Saat oder vor dem Auflaufen; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr; - b)
gegen Unkräuter in Baumschul-Saatbeeten; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr; - c)
gegen Unkräuter im Weinbau im Pflanzjahr und bis zum dritten Standjahr der Reben;
- 2.
-
zur Abreifebeschleunigung bei Kulturgräsern, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind.
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| 5 |
Phosphorwasserstoff entwickelnde Verbindungen, ausgenommen Zinkphosphid als rodentizides Ködermittel |
zur Begasung- 1.
in Lagerräumen, Vorratsräumen, Silozellen, Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge; - 2.
außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten- a)
gegen die Schermaus (Arvicola terrestris L.); - b)
gegen den Hamster (Cricetus cricetus L.) und den Maulwurf (Talpa europaea L.); nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.
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| 6 |
Schwefelkohlenstoff |
zur Bodenbehandlung im Weinbau gegen Befallsherde der Reblaus (Daktulosphaira vitifoliae Fitch), nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde. |
| 7 |
Thallium-I-sulfat |
in geschlossenen Räumen. |
| 8 |
Zinkphosphid |
in Ködern; außerhalb von Forsten nur in verdeckt ausgebrachten Ködern. |